Formulare
Als öffentlicher Auftraggeber wollen Sie vor Auftragsvergabe wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
Deshalb senden wir Ihnen auf Anfrage gerne folgende Nachweise zu:
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
- Nachweis gem. VOB/A § 8 Nr. 3 (1) a) bis g)
- Erklärung gem. VOB/A § 8 Nr. 5 (1)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GeWO
- Handelsregisterauszug
- Auszug aus der Handwerksrolle
- Nachweis „Fremdüberwachung im Kanalbau“
- Versicherungsbestätigung zur Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Bezahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerlichen Verhältnisse
- Bestätigung der SOKA-BAU
Gerne überreichen wir dem betreuenden Ingenieurbüro zur Baumassnahme:
- unser Handbuch zur Eigenüberwachung im Kanalbau
- die Prüfzeugnisse zu unseren Recyclingbaustoffen
- das Produktzertifikat für „Umweltgüteüberwachte Recycling-Baustoffe“
für öffentliche Auftraggeber bieten wir sämtliche Problemlösungen rund um den Tiefbau und das
aus einer Hand. Unser Auftraggeber erhält so einen Ansprechpartner von der ersten Baustellenbegehung
bis zur Baustellenabnahme.
